Familienglück

Ihre Hebammen-Praxis

Nachsorge

Jede Frau hat das Recht auf eine nachsorgende Hebamme nach der Geburt. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen. Das bedeutet, dass wir nach Ihrem Krankenhausaufenthalt Ihre Betreuung zu Hause übernehmen. Dies kann zuerst alle 1–2 Tage sein, später vielleicht nur noch 1-mal pro Woche.

Während dieser Zeit werden Hilfestellungen im Alltag gegeben und darauf geachtet, dass Ihr Kind gedeiht und bei Ihnen eine physiologische Rückbildung stattfindet. Während des Besuchs werden natürlich alle Ihre Fragen beantwortet.